BVfK-Wochenendticker 1. April 2017

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

   - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Großes Thema: GW-Ankauf.

 

Ohne gute Ware bringt alles Marketing-Chichi nichts.

 

Die Zeiten der unauffälligen Nebentüren sind vorbei.

 

BVfK-Oldtimerpräsentation auf der RETRO CLASSICS COLOGNE, 24.-26. November 2017, Koelnmesse.

 

BVfK-Garantiekonzept jetzt auch für Neuwagen

Spezialmodul schließt Risikolücken bei EU-Importen.

 

Mitgliedervorteile: Santander Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder.

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 12 und 13:  

- GO! für BVfK-Projekt: GW-Ankaufsplattform.

- Open Source Content Management Systeme.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: LG München II: Beschaffenheitsvereinbarung per Email.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

im Einkauf liegt der Segen! Dieser uralte Unternehmerspruch ist im Autohandel vielfach verloren gegangen, denn während sich der Vertragshandel auch im Gebrauchtwagenbereich dem Herstellerdiktat zu beugen hat, werden die Bezugsquellen der freien Händler zunehmend durch Compliance-sichere, allerdings auch kostenverursachende und bisweilen mit Ärger* verbundene Versteigerer kanalisiert.

Und da alles Marketing-Chichi ohne die geeignete Ware nichts bringt, haben sich die BVfK-Digitalexperten auch als erstes auf das Thema Fahrzeugbeschaffung gestürzt. Projektleiter Marcel Manthey berichtet unten über die nächsten Schritte.

Doch nicht nur der von WKDA mit fragwürdigen Methoden wachgeküsste, vom Vermarktungsselbstversuch schnell genervte und offensichtlich zu hohen Preisabschlägen bereite Endkunde steht neben den bekannten Versteigerern als potentieller Lieferant für ertragsreiche Gebrauchtwagengeschäfte zur Verfügung.

Das Stichwort heißt Flotte, genauer gesagt "FLOTTE! Der Branchentreff"!

So lautet auch eine Spezial-Messe, die in diesem Jahr am 22. und 23. März mit 200 Ausstellern in Düsseldorf stattfand und man staunt, wer sich alles Geschäfte-machend rund um diesen Riesenkuchen tummelt.

Wie schaffe ich es nun, an die begehrte, nicht selten gut gepflegte Ware aus den Flotten von Großunternehmen und Industriebetrieben zu gelangen? Gibt es da bei Siemens oder REWE irgendwo einen Nebeneingang, wo ich mir die Sahnestückchen rauspicken kann?

Die Zeiten der unauffälligen Nebentüren sind wie gesagt weitgehend vorbei und so haben sich in diesen großen Markt natürlich auch neben den Versteigerern andere Dienstleister etabliert, die für professionelle und reibungslose Abwicklung sorgen.

Dabei sind uns einige auf Anhieb ins Auge gefallen, die wir heute ohne Anspruch auf Vollständigkeit kurz vorstellen möchten:

•  WWW.GWLISTE.DE: Verfahren mit verdeckter Gebotsabgabe. Transparent: jeder aktive Partner wird informiert, zu welchem Wert das Fahrzeug vermarktet wurde, auf das er geboten hat. Besonders interessant für Fahrzeuge und Angebote mit einer hohen Laufleistung. Jedoch auch Fahrzeuge mit einer geringeren Laufleistung sind in diesem Bereich gut aufgehoben, wenn sie älter sind (über 8-10 Jahre, jedoch keine Oldtimer), oder mit einer Vielzahl an Schäden versehen sind, welche die Instandsetzung für ein markengebundenes Autohaus in der Regel unwirtschaftlich werden lässt. Unter dem Dach der Car Quality Services GmbH gehört ebenfalls die WWW.GWBOERSE24.DE . Sie bietet dem Fabrikatshandel die Möglichkeit, an Endkunden auslieferungsfertige Fahrzeuge den Händlerkollegen transparent anzubieten. WWW.GWAUKTIONEN.DE  ist die Alternative des Anbieters zu verdeckten Gebotsabgaben. Bieter können das aktuelle Höchstgebot sehen.

•  Arifleet: Große Expertise bei der Vermarktung von Fuhrpark-Rückläufern. Beim Verkauf über eine eigene Online-Portal mit mehr als 2.000 auditierten und registrierten KFZ-Handelspartnern wird der gesamte Vermarktungsprozess erledigt – von der dedizierten Begutachtung über den Verkauf bis hin zu Auslieferung und Inkasso. Das skalierbare und mehrsprachige System ermöglicht die Wahl zwischen Festpreisverkäufen, Auktionen und Ausschreibungen. www.arifleet.de

• carsontheweb (COTW) betreibt eine internationale Online-Auktionsplattform zur Vermarktung von Gebrauchtwagen, die exklusiv an den Fahrzeughandel vertrieben werden. Der Hauptsitz des 2004 gegründeten Unternehmens ist in Belgien, Niederlassungen sind in Deutschland, Niederlande, Frankreich, Italien und Spanien, somit sind derzeit 125 Mitarbeiter europaweit angestellt. COTW arbeitet mit vielen bekannten Leasinggesellschaften, Autohäusern und Fuhrparkunternehmen zusammen. Professionellen Händlern wird die Möglichkeit geboten, Gebrauchtwagen aller Marken zu fairen Preisen grenzübergreifend und unkompliziert zu kaufen und zu verkaufen. Über 1.500 Fahrzeuge werden auf CarsOnTheWeb wöchentlich versteigert - im Jahr 2016 waren es rund 36.000 vermarktete Gebrauchtwagen. Mit einem europaweiten Netzwerk gewährleistet das Unternehmen umfassende Erfahrung im Gebrauchtwagen- und Exporthandel, und bietet ein zuverlässiges Full-Service-Remarketing (Transport, Begutachtung, Pricing, Verkauf,Reklamationsmanagement, Reporting) www.carsontheweb.com/de

Nun, verehrte BVfK-Mitglieder, sind Sie dran! Testen Sie diese Firmen und berichtet uns von Ihren Erfahrungen. Gibt es spezielle Wünsche und Anregungen?

Wir möchten diese nämlich gerne in unsere Gespräche und Kooperationsverhandlungen einbringen, damit wir Ihnen auch bald neben der bereits bestehenden Partnerschaft mit der GW-Liste und Autobid weitere zuverlässige Partner beim Zukauf attraktiver Neuwagen empfehlen können.

Es grüßt mit starkem Fernglas vom Leuchtturm im Ozean des Autohandel, ständig auf der Suche nach:

„Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de
 
* Probleme mit ersteigerten Fahrzeugen werden oft schnell und effizient mithilfe der BVfK-Schiedsstelle gelöst. U.A. besteht mit www.autobid.de diesbezüglich sogar eine spezielle Schnittstellenvereinbarung.  

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BVfK-Oldtimerpräsentation auf der RETRO CLASSICS COLOGNE, 24.-26. November 2017, Koelnmesse.

Auch hier geht es um neue Kontakte und Projekte. Geplant ist ein Gemeinschaftsstand des BVfK für seine Mitglieder, die dort Ihre Fahrzeuge zum Verkauf präsentieren können. Neben den Fahrzeugen und der Präsentation der zum Kauf angebotenen Fahrzeuge soll es auf einer Fläche mit 1.000 m². auch einen Lounge-Bereich und eine Informationsstelle des BVfK geben.

Kosten:

-  Kalkulationsgrundlage ist ein um mehr als 50% ermäßigter Flächenpreis (24,- € pro m² statt 58,- €).

- Daraus ergeben sich Kosten pro Fahrzeug zwischen 360,- und 480,- €, je nach Platzbedarf. (15 – 20 m² je Fahrzeug)

Organisatorisches:

-  Die teilnehmenden BVfK-Mitglieder werden dem Messeveranstalter über ein sog. Mitausstellerformular gemeldet. So werden die einzelnen Aussteller auf der Gemeinschaftsfläche auch in allen Ausstellerlisten und Messepublikationen vollständig genannt. Die reguläre Meldegebühr pro Mitaussteller in Höhe von 100,- € entfällt.

- Jedes teilnehmende BVfK-Mitglied erhält einen Ausstellerausweis, sowie Auf- und Abbauausweisen für die Unteraussteller mit.

- Teilnehmende BVfK-Mitglieder haben die Möglichkeit, vergünstigte Eintrittskarten für Kunden und Partner zu bestellen. Pro vor Ort eingelöstem Ticket werden dann je 8,- € netto (Normalpreis Tageskarte 20,- €) in Rechnung gestellt. Nach Ende der Messe erhalten die ausstellenden BVfK-Mitglieder eine Aufstellung der eingelösten Eintrittskarten. Ebenfalls können alle übrigen BVfK-Mitglieder Karten für je 8,- € beim BVfK bestellen.

Serviceleistungen:

- Die Fläche wird mit einem Teppichboden ausgestattet. Der Messeveranstalter beteiligt sich zur Hälfte an den Gesamtkosten des Teppichbodens. Weiter übernimmt der Messeveranstalter die Bestellung des Bodens. Die verbleibenden 50% der Kosten für Teppichboden werden den teilnehmenden BVfK-Mitgliedern anteilig weiterberechnet.

- Weitere Serviceleistungen wie ggf. benötigte Strom- oder Wasseranschlüsse werden in Absprache bestellt und kostenmäßig umgelegt.

Soweit die derzeit möglichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme von BVfK-Mitgliedern an dieser Oldtimer-Verkaufsmesse. Sie basieren auf der Amortisation einer Gesamtausstellungsfläche von 1000 m² und  einer optimalen Belegung mit 65 Fahrzeugen. Die Vorteile des Gemeinschaftsstandes u.a.: Gemeinsame Events, wie auch Abwechslung bei der Standwache.

Nunmehr gilt es, den Bedarf zu ermitteln. Wie viele BVfK-Mitglieder mit wie vielen Fahrzeugen haben Interesse, vom 24. bis 26. November 2017 im Rahmen der Retro Klassik Cologne mitzuwirken, beziehungsweise daran teilzunehmen? 

Bitte nehmen Sie hierzu an dieser zunächst unverbindlichen Umfrage teil. Sie soll uns bei der weiteren Planung helfen und löst keine weitere Verpflichtung aus.

Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind können Sie uns dies ebenso mitteilen, wie die gewünschte Anzahl Ihrer zu präsentierenden Fahrzeuge. Nutzen sie dazu wie gewohnt gerne die BVfK-Online-Umfrage: https://www.bvfk.de/retro-classics-cologne/

Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Wir werden das Ergebnis in die weiteren Verhandlungen mit dem Messerbetreiber einbeziehen und Sie über die Ergebnisse unterrichten.

Ihr BVfK-Oldtimer-Team

oldtimer@bvfk.de

Alle Preisangaben netto zzgl. MwSt.

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Bild links: 1928'er Bugatti Type 38 auf der Fine Arts Cologne.

BVfK-Treffen auf der Techno-Classica am 7. April 2017 in Essen

BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden zum exklusiven Oldtimerplausch für BVfK-Mitglieder ein.

Vom 5. - 9. April 2017 findet die 29. Techno-Classica wie gewohnt in Essen statt. Veranstalter SIHA ist stolz auf die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff.

Mehr, als 1.200 Aussteller aus mehr als 30 Nationen,220 Clubs und IG`s über 200.000 Besucher aus 41 Nationen treffen sich auf 127.000 m2 Ausstellungsfläche, verteilt auf 21 Hallen.

Immer mehr BVfK-Mitglieder wagen den Sprung ins Oldtimergeschäft. Doch, wo Licht ist, ist auch Schatten und Frust. Da ist guter Rat beim BVfK nicht teuer, denn BVfK-Mitglieder erhalten wertvolle Informationen auf der Techno Classica sogar aus erster Hand, denn BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden am Freitag, den 7. April gegen Mittag zu Imbiss und Fachsimpeln ein.

Bild rechts: DEUVET-Präsident Peter Schneider auf der Techno-Classica 2016. BVfK-Partner DEUVET begrüßt BVfK-Mitglieder am 7. April. Informationen zu Ort und Zeit erhalten Sie hier:>>> oldtimer@bvfk.de Informationen zur Messe: >>> www.siha.de/tce.php

 

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BVfK-Garantiekonzept jetzt auch für Neuwagen

Spezialmodul schließt Risikolücken bei EU-Importen

Das erfolgreiche BVfK-Garantiekonzept hat eine umfangreiche Überarbeitung und Erweiterung erfahren. Aus aktuellem Anlass wurde ein Spezialmodul zur Kundenabsicherung vor unbekannten Risiken beim EU-Neuwagenkauf entwickelt:

Die Neuwagenergänzungsgarantie. Sie soll für jegliche bekannte und unbekannte Garantieverkürzung gelten, welche der Hersteller im Vergleich zu einem Vergleichsfahrzeug, welches von einem seiner Vertragshändler direkt verkauft wird, berechtigt oder unberechtigt vornimmt. Dies betrifft z.B. Tageszulassungen oder andere Arten des Garantiestarts aus welchem Grund auch immer. Die Kunden sollen eine Absicherung erhalten, welche in vollem Umfang der Herstellergarantie gleichgestellt ist. Wenn Kundenforderungen aus unberechtigten Garantieverweigerungen übernommen werden, soll der Kunde dem verkaufenden BVfK-Händler seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller / Garantiegeber im Umfang der Entschädigungsleitung abtreten. Die BVfK-Rechtsabteilung übernimmt dann das Forderungsmanagement gegenüber dem Hersteller oder sonstigem Garantiegeber.

 weitere Informationen: garantie@bvfk.de

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Mitgliedervorteile: Santander Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder

Um BVfK-Mitglieder auch im Frühjahr bei ihrem Absatzgeschäft zu unterstützen, hat die Santander Consumer Bank die im Mitgliederbereich der BVfK-Homepage hinterlegten attraktiven Sonderkonditionen bis zum 31.05.2017 verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Wilfried Vasen, BVfK Mitgliederbetreuung w.vasen@bvfk.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

 

Unabhängigkeits-erklärung Teil 12 und 13:

 

 

12: GO! für BVfK-Projekt: GW-Ankaufsplattform

Seit dem 20.03.2017 heißt es nun GO! für unsere avisierte Ankaufsplattform für Gebrauchtwagen von privaten Verkäufern. In der Kreativ-Schmiede des BVfK rauchen die Köpfe, naja eigentlich mehr die Tastaturen unseres neuen Programmierers und von mir als Übersetzer und Designer. Die Testumgebung ist eingerichtet und die Fahrzeugdatenbank mit allen Marken, Modellen, Generationen, Reihen, Modifikationen, Ausstattungslinien, Eigenschaften und Optionen ist installiert.

Nun folgen in nächster Instanz noch einige Einrichtungsschritte bezüglich Nutzerverwaltung, Layout der Seite und Abfrageroutinen.

Bei den einzelnen Funktionen der Seite werden wir wieder unsere BVfK-Händler aus dem Kompetenzteam involvieren, denn schließlich sind es unsere Mitglieder, die von dieser Seite einen Nutzen haben soll um den ein oder anderen Gebrauchten über unsere Plattform kaufen zu können.

Mehr dazu in den nächsten Wochen. Wir halten Sie informiert.


 

13: Noch keine Internetpräsenz?

Es gibt immer noch viele Händler die keine eigenen Internetseite betreiben. Sicher mag es Gründe dafür geben und man greift dann gern auf die Händlerseiten von mobile und Wettbewerbern zurück. Sie werden so zwar im Netz gefunden, eine persönliche Note hat es jedoch nicht. Mit wenig Investition können Sie Ihr Unternehmen ins rechte Licht rücken. In den nächsten Wochenendtickern möchte ich Ihnen einige kostenlose Content-Management-Systeme (CMS) vorstellen, mit denen Sie bequem und ohne Expertenkenntnisse Ihre eigene Internetseite erstellen, erweitern und perfektionieren können.

Heute: WordPress

WordPress gibt es seit vielen Jahren und begann eigentlich mit einem einfachen und schnell einzurichtenden Blog. Heute ist es eines der weitest verbreitetesten CMS überhaupt und es gibt nahezu nichts, was sich nicht auf Ihrer WordPress-Seite realisieren lässt. Das System kann sehr gut vor Angriffen abgesichert werden und es steht eine riesige Community hinter WordPress, so dass man auf nahezu jede Frage eine Antwort findet. WordPress legt großen Wert auf ein Ansprechendes und klares Design und es stehen tausende von Designvorlagen (Themes) zur Verfügung. Geradeim Bereich der Suchmaschinenoptimierung bietet es beste Voraussetzungen.   

Besonders interessant für Kfz-Händler:

Es gibt inzwischen einige Anbieter, welche die Mobile.de-Schnittstelle als Plugin (Zusatzmodul) anbieten um den eigenen Fahrzeugbestand von mobile.de fest in die Taxonomie der Seite zu integrieren. Also iframe – ade! Ihre Fahrzeuge werden so auch auf Ihrer Internetseite gefunden.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

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Letzte Meldung: Die ABS Autoportal GmbH & Co. KG unterliegt beim LG-Bonn. BVfK-Anwalt Guido Bockamp teilt mit: Durch Urteil vom 29.03.2017 hat das Landgericht Bonn entschieden, dass der in der Abmahnung vom 14.02.2017 behauptete Unterlassungsanspruch gegen den BVfK nicht besteht. Die Abmahnung ist folglich zu Unrecht ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Bild: BVfK-Jurist - Moritz Groß

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

LG München II: Beschaffenheitsvereinbarung per Email

Das LG München hat mit seinem Urteil vom 13.03.2016 klargestellt, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung auch per Email erfolgen kann.  

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein Käufer von einem KfZ-Händler ein Fahrzeug, das mit Scheinwerfern für den Linksverkehr ausgerüstet war. Im Zuge der Vertragsverhandlungen fragte der Käufer per Email bei dem verkaufenden Händler an, ob die Scheinwerfer des Fahrzeugs in Deutschland zugelassen seien. Dies wurde vom Händler per Email (im Konjunktiv) bejaht ("should be o.k.").

Nach Fahrzeugübergabe stellte sich jedoch heraus, dass die Scheinwerfer nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen waren. Der Käufer macht mit seiner Klage die Kosten für den Austausch der Scheinwerfer geltend.

Nach Auffassung des Gerichts habe das Fahrzeug einen Sachmangel. Gemäß § 434 I S. 1 BGB läge die vereinbarte Beschaffenheit bei Übergabe des Pkw nicht vor. Zwischen den Parteien sei eine Beschaffenheitsvereinbarung zu den Scheinwerfern des Pkw durch den genannten E-Mail-Verkehr dergestalt getroffen worden, dass das Fahrzeug über die passenden Scheinwerfern für den in Deutschland geltenden Rechtsverkehr verfügen würde und diese in Deutschland hauptuntersuchungsfähig seien.

In den Entscheidungsgründen heißt es u.a.:

„Die Parteien haben eine Beschaffenheitsvereinbarung zur Frage, ob die streitgegenständlichen Scheinwerfer „TÜV-legal“ und damit hauptuntersuchungsfähig sind, durch den E-Mail-Verkehr geschlossen. Ob eine Beschaffenheitsvereinbarung in vertragsmäßig bindender Weise vorliegt, ist grundsätzlich im Wege der Vertragsauslegung gem. §§133,157 BGB zu ermitteln. Es ist danach zu fragen, wie der Käufer nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände die Erklärung des Verkäufers verstehen durfte. Dabei ist auf den objektiven Empfängerhorizont abzustellen.

Im zitierten E-Mail-Verkehr hat der Kläger angefragt, ob die Scheinwerfer „TÜV legal" sind und für den deutschen Straßenverkehr zugelassen. Er hat weiter in der E-Mail klargestellt, dass er das Auto in Deutschland zu fahren beabsichtigt und bereits einmal mit einem rechtsgelenkten Importauto in Deutschland Schwierigkeiten hatte, weil er die Scheinwerfer austauschen musste. Deshalb bat er auch um eine schriftliche Bestätigung des Herstellers Audi. Die Beklagte hat ihm zwar mitgeteilt, dass es eine entsprechende schriftliche Bestätigung nicht gibt, aber gleichzeitig erklärt, dass der Pkw die Hauptuntersuchung passiert hat und dies auch bei der nächsten Hauptuntersuchung kein Problem sein dürfte, da sich der TÜV nur für die Einstellung der Scheinwerfer interessieren sollte. Unstreitig ist dies nicht der Fall. Das Fahrzeug ist mit Scheinwerfern für den Linksverkehr ausgerüstet, die in Deutschland nicht hauptuntersuchungsfähig sind. Die Erklärung der Beklagten konnte der Kläger als Verbraucher aber dahingehend verstehen, dass es in diesem Punkt keine Probleme geben wird, sondern höchstens bei der Einstellung der Scheinwerfer. Auch die Tatsache, dass die Beklagte den Konjunktiv verwendet, spricht nicht gegen die Auslegung einer hier erfolgten Zusicherung der Beklagten“

 (LG München, Urt. v. 13.03.2016, Az. 8 S 5531/15)

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt, dass das Gericht die eigentlich doch relativ unverbindliche Aussage des Händlers, die dieser zudem noch im Konjunktiv abgegeben hatte ("should be o.k"),  als Beschaffenheitsvereinbarung wertet. Somit dürften die Hürden für die Annahme einer solchen nach der Entscheidung des LG München recht niedrig sein. Da dem juristischen Laien eine Bewertung, wann seine Aussage als Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Zusicherung gewertet wird, eher schwer fallen dürfte, empfehlen wir bei vergleichbaren Sachverhalten die BVfK-Rechtsabteilung möglichst frühzeitig zu kontaktieren und in den Fall mit einzubeziehen.

M. Gross

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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